Beratung

Unser Beratungs-und Betreuungsteam:

Von links nach rechts: Jürgen Meyer (Beratungslehrkraft), Christina Wessely (Verbindungslehrerin, Koordinatorin für berufliche Orientierung), Christian Kuhl (Schulpsychologe), Eva-Maria Deinböck (Verbindungslehrerin, Unterstufenbetreuung), Werner Paukner (Oberstufenkoordinator), Annette Neumann (Schulsozialarbeit), Rainer Hille (Oberstufenkoordinator) und Annette Holzer (Mittelstufenbetreuung)


Eine Zusammenstellung aller Beratungs- und Betreuungsangebote innerhalb der Schule finden Sie hier.


Ein weiterer Baustein unserer Hilfsangebote ist der „Schüler helfen Schülern“-Arbeitskreis. Hier stehen MitschülerInnen am Montag-, Dienstag- und Freitagnachmittag für eine Beratung zur Verfügung.

Mehr Informationen zu diesem Angebot sind hier zu finden.


Zu vielen Hilfsangeboten außerhalb unserer Schule finden sich hier entsprechende Informationen.

Besonders weisen wir hin auf:

Krisendienst Psychiatrie: 24 Stunden täglich erreichbar, Soforthilfe in der Nähe (je nach Bedarf telefonisch, vermittelnd, mobil vor Ort): 0800 65 53 00 0 (kostenlos), www.krisendienst-psychiatrie.de


 

Hinweise zu Schullaufbahnmöglichkeiten

Diese Hinweise bieten Ihnen eine erste Orientierung. Wir bitten darum, mit den Klassenlehrern, einem Oberstufenkoordinator und/oder dem Beratungslehrer den jeweiligen Einzelfall zu besprechen. Aktuelle und detailliertere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der staatlichen Schulberatung www.schulberatung.bayern.de.

6. mit 10. Jgst.: Freiwilliger Rücktritt (§ 67 GSO) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler der 6. bis 10. Klasse bis spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Dieser Schritt sollte jedoch nur nach eingehender Beratung mit dem Klassenleiter und/oder der Beratungslehrkraft erfolgen. Ein freiwilliger Rücktritt zählt nicht als Wiederholung im Sinne der Schulordnung, wird jedoch auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.

Rücktritt in der Qualifikationsphase (§ 67 GSO) Ein Rücktritt im Verlauf eines Ausbildungsabschnitts ist nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler, die in der Qualifikationsphase am Ende des Ausbildungsabschnitts 11/2 oder 12/1 zurücktreten, müssen zwei aufeinander folgende Ausbildungsabschnitte wiederholen. Bei einem Rücktritt am Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 muss auch das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, die Ergebnisse des Ausbildungsabschnitts 11/1 verfallen.

5. bis 10. Jahrgangsstufe: Wechsel an die Realschule Die Realschule bietet die Möglichkeit mit nur einer Fremdsprache die Mittlere Reife zu erlangen. Ein Übertritt ist nach der 5., 6. und 7. Klasse des Gymnasiums günstig. In späteren Jahrgangsstufen ist mit Übertrittsproblemen zu rechnen. Durch die Form der sechsstufigen Realschule ist ein Übertritt nach der 8. Klasse zunehmend schwieriger, daher sollte man sich den Wechsel frühzeitig überlegen, um sowohl im Gymnasium wie in der Realschule Misserfolge zu vermeiden. Schüler/innen, die noch im laufenden Schuljahr an eine Realschule übertreten wollen, müssen sich frühzeitig mit einer geeigneten Realschule in Verbindung setzen. Ein Anspruch auf Aufnahme während des Schuljahres besteht allerdings nicht.

6. mit 9. Jahrgangsstufe: Nachprüfung (§64 GSO) Schüler, die wegen nicht ausreichenden Leistungen in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in den Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, können in der letzten vollen Woche der Sommerferien am Gymnasium Waldkraiburg eine Nachprüfung in den betreffenden Fächern ablegen. Der Antrag der Erziehungsberechtigten muss der Schule spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses vorliegen. Die Prüfungen in den einzelnen Fächern umfassen jeweils die Unterrichtsinhalte des gesamten Schuljahres. Sie ist nicht möglich, wenn die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besucht wurde. Man kann nur vorrücken, wenn in der Nachprüfung schlechtestenfalls einmal die Note 5 erzielt wurde.

9. und 10. Jahrgangsstufe: Qualifizierter Abschluss der Mittelschule Diejenigen SchülerInnen, deren Verbleib am Gymnasium bzw. ein Bestehen der 9. oder 10. Klasse in Frage steht, sollten überlegen, ob nicht der „Qualifizierte Abschluss“ der Mittelschule vorerst ein Ausbildungsziel darstellt, das mit höherer Sicherheit erreicht werden kann als der Mittlere Schulabschluss. Wer den „Quali“ hat, braucht natürlich deshalb das Gymnasium nicht zu verlassen, wenn die Noten das nicht am Jahresende notwendig machen. Man sollte aber auch bedenken, dass die Vorbereitungs- und Prüfungszeit für den Quali beim Lernen für die gymnasialen Fächer fehlt. In der Regel werden Schüler in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik (Stoff der Mittelschule!), in einem Projekt und einem weiteren Fach geprüft. Die Anmeldung zum „Quali“ für „andere Bewerber“ bzw. „Externe“ muss laut Schulordnung bis zum 1. März des laufenden Schuljahres (besser deutlich vorher!) an der Wohnung des Schülers nächst gelegenen Mittelschule (= Sprengelschule) erfolgen. Schüler, die am „Quali“ teilnehmen, müssen rechtzeitig Anträge auf Befreiung vom Unterricht stellen.

10. und 11. Jahrgangsstufe: Wechsel zur Fachoberschule (FOS) Voraussetzung für die Aufnahme von Gymnasiasten in alle FOS-Richtungen ist die bestandene 10. Jahrgangsstufe bzw. der Mittlere Schulabschluss. Es gibt grundsätzlich eine Probezeit bis Februar. Schüler der 10. Klasse, die nicht vorrücken dürfen, können unter Umständen an der „Besonderen Prüfung“ teilnehmen. Bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses muss über die Schule beim zuständigen Ministerialbeauftragten die Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die Prüfung findet in der letzten vollen Ferienwoche der Sommerferien statt. Geprüft werden die Fächer Deutsch, die 1. Fremdsprache (alternativ: 2. Fremdsprache) und Mathematik nach den Lehrplänen des Gymnasiums. Die bestandene „Besondere Prüfung“ (Notendurchschnitt von 4,0 oder besser) berechtigt nicht dazu in die 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums vorzurücken. Bei einem Notendurchschnitt von 3,33 oder besser kann in die 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule gewechselt werden. Die „Besondere Prüfung“ kann nur im unmittelbaren Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 und bei Vorliegen der Voraussetzungen (nicht schlechter als 1x Note 6 oder 2 x Note 5) abgelegt werden.

Bei allen Überlegungen zur Schullaufbahn Ihrer Kinder sollten Sie Folgendes bedenken: Nach dem Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) darf jeder Schüler und jede Schülerin die reguläre Ausbildungszeit am Gymnasium unabhängig vom Alter um 2 Jahre überschreiten, d.h. die Höchstausbildungsdauer am Gymnasium beträgt 10 Jahre (G8) bzw. 11 Jahre (G9). Es gelten zusätzlich folgende Einschränkungen der Wiederholungsmöglichkeit:

  1. Ein und dieselbe Jahrgangsstufe darf nur einmal wiederholt werden.
  2. Es dürfen nicht zwei aufeinander folgende Klassen wiederholt werden.
  3. In der Jahrgangsstufe 5 – 7 darf nur einmal wiederholt werden.
  4. In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 darf man höchstens 4 Jahre zubringen. Bei einer nicht bestandenen Abiturprüfung darf zur Prüfungswiederholung ein zusätzliches Schuljahr besucht werden.